Im schweizerischen Zivilrecht bietet eine öffentliche Urkunde die höchstmögliche rechtliche Sicherheit. Für verschiedene Rechtsakte schreibt das Gesetz die Form der öffentlichen Beurkundung vor. Die Art und Weise, wie die öffentliche Beurkundung durchgeführt werden muss und wer für die öffentliche Beurkundung zuständig ist, regeln die Kantone. Im Kanton Bern erfolgt die öffentliche Beurkundung durch die Notarin oder den Notar.
Die öffentliche Beurkundung wird vom Gesetz aus verschiedenen Gründen vorgeschrieben:
Schutz vor Übereilung
Dieser Aspekt hat Bedeutung bei der Beurkundung von Willenserklärungen (z.B. Kaufvertrag über ein Grundstück, Gründung einer Aktiengesellschaft [AG], Bürgschaftserklärung). Wer sich zu etwas verpflichtet, soll vor Übereilung, Unachtsamkeit und Sorglosigkeit geschützt sein.
Rechtsbelehrung
Die Rechtsbelehrung ist zentral bei der Beurkundung von Willenserklärungen. Wer sich zu etwas verpflichtet, soll sich über sämtliche Rechtsfolgen seiner Verpflichtung im Klaren sein.
Sicherheit und Klarheit eines Dokuments
Eine sichere und klare juristische Formulierung ist vor allem wichtig bei Verfügungen von Todes wegen (Erbvertrag und Testament) und bei Urkunden, welche einen Registereintrag zur Folge haben (z.B. Kaufvertrag über ein Grundstück, Gründung einer Aktiengesellschaft [AG]).
Objektive Feststellung einer rechtserheblichen Tatsache durch eine unabhängige Person
Darunter fallen vor allem die sogenannten Sachbeurkundungen, wonach die Notarin oder der Notar gestützt auf einen Augenschein eine eigene Feststellung in einer öffentlichen Urkunde festhält (z.B. notarielle Feststellungen über den Zustand eines Gebäudes, Beglaubigung einer Unterschrift oder einer Kopie, Errichtung eines Steuerinventars).