Ein Kaufvertrag über ein im Kanton Bern gelegenes Grundstück muss zwingend von einer bernischen Notarin oder einem bernischen Notar öffentlich beurkundet werden.
Wollen mehrere Personen gemeinsam ein Grundstück erwerben, müssen sie sich für Miteigentum oder Gesamteigentum entscheiden.
Nach der öffentlichen Beurkundung fertigt die Notarin oder der Notar den Kaufvertrag aus und meldet ihn beim zuständigen Grundbuchamt zur Eintragung an. Mit der Eintragung im Grundbuch wird der Kaufvertrag gegenüber jedermann wirksam.