Zur Gründung einer AG sind eine Gründerin oder ein Gründer und ein Aktienkapital von mindestens CHF 100'000 erforderlich. Anlässlich der Gründung müssen 20 % des Aktienkapitals, mindestens jedoch CHF 50'000 eingebracht werden. Die Einbringung des Aktienkapitals kann in bar oder mittels einer Sacheinlage erfolgen.
Die Gründungsurkunde muss öffentlich beurkundet werden. Die öffentliche Beurkundung erfolgt im Kanton Bern durch die Notarin oder den Notar.
Die AG entsteht mit dem Eintrag im Handelsregister.
Kosten
Die Kosten notarieller Rechtsgeschäfte setzen sich grundsätzlich zusammen aus:
- der Beurkundungsgebühr, dem Honorar und den Auslagen der Notarin oder des Notars, zuzüglich Mehrwertsteuer (MWST)
- allfälligen Steuern (z.B. Handänderungssteuer)
- allfälligen Gebühren, insbesondere den kantonalen Grundbuch- und Handelsregistergebühren
Die Beurkundungsgebühren der bernischen Notarinnen und Notare sind in der kantonalen Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN) verbindlich festgelegt.
Das nachfolgende Berechnungsbeispiel dient als Hinweis für die möglichen Kosten einer Bargründung einer AG mit einem Aktienkapital von CHF 100'000. Die Berechnung kann im konkreten Einzelfall abweichen und ist deshalb nicht als Offerte zu verstehen.
Berechnungsbeispiel, bei einfachen Verhältnissen:
Beurkundungsgebühr gemäss Art. 21 GebVN (Mitteltarif) | CHF 1'300 |
Beglaubigungen gemäss Art. 27 GebVN | ca. CHF 100 |
Honorar für Abfassen der Statuten | ca. CHF 500 |
Honorar für Nebenarbeiten sowie Auslagen | ca. CHF 350 |
Handelsregistergebühren | ca. CHF 1'100 |
Kosten total (exkl. MWST) | ca. CHF 3'350 |