- der Beurkundungsgebühr, dem Honorar und den Auslagen der Notarin oder des Notars, zuzüglich Mehrwertsteuer (MwSt.)
- allfälligen Steuern (z.B. Handänderungssteuer)
- allfälligen Gebühren, insbesondere den kantonalen Grundbuch- und Handelsregistergebühren
Die Beurkundungsgebühren der bernischen Notarinnen und Notare sind in der kantonalen Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN) verbindlich festgelegt.
Die nachfolgenden Beispiele dienen als Hinweis für die möglichen Kosten notarieller Rechtsgeschäfte. Sie können jedoch im konkreten Einzelfall abweichen und sind deshalb nicht als Offerten zu verstehen.
Beispiele von Kostenberechnungen:
- Kauf einer Liegenschaft
- Errichtung eines Schuldbriefs
- Abschluss eines Ehe- und Erbvertrags
- Aufnehmen eines Inventars
- Gründung einer Aktiengesellschaft (AG)
- Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Preisbekanntgabe gemäss Preisbekanntgabeverordnung (PBV):
Diesbezüglich gilt die Preisinformation für Notariatsdienstleistungen (Stand: 01.06.2013)