Teilungsbestimmungen legen fest, wie Vermögenswerte des Nachlasses unter den Erbinnen und Erben aufgeteilt werden sollen. Zum Beispiel kann der Erblasser mittels Testament oder Erbvertrag festlegen, dass sein Haus der Ehepartnerin und seine Ferienwohnung dem Sohn zufallen soll.
Wertmässig erhalten die Erbinnen und Erben aber grundsätzlich ihren gesetzlichen Erbteil bzw. ihren Pflichtteil.