Genossenschaft - mynot.ch

Genossenschaft

Die Genossenschaft tritt sehr vielfältig auf. Die meisten Genossenschaften sind kleinere, überschaubare Unternehmen, bei denen die Persönlichkeit des einzelnen Mitglieds noch zählt. Der traditionell wichtigste Bereich der genossenschaftlichen Tätigkeit ist die Landwirtschaft. Daneben wird der soziale Wohnungsbau überwiegend von Wohnbaugenossenschaften getragen.

Die Genossenschaft ist eine sogenannte juristische Person mit eigener Firma, welche in erster Linie bezweckt, die Interessen ihrer Mitglieder (Genossenschafter) durch gemeinsame Selbsthilfe zu fördern. Die Mitgliedschaft in einer Genossenschaft steht grundsätzlich jedermann offen.

Zur Gründung einer Genossenschaft braucht es sieben Gründerinnen oder Gründer (Gründerversammlung). Die Genossenschaft entsteht mit dem Eintrag im Handelsregister.

Der Zweck und die Organisation der Genossenschaft werden in den Statuten festgelegt. Oberstes Organ der Genossenschaft ist die Generalversammlung. Ihr stehen die wichtigsten Befugnisse zu (Statutenänderungen, Wahl und Abberufung der Verwaltung und der Revisionsstelle, Abnahme der Jahresrechnung). Jede Genossenschafterin und jeder Genossenschafter hat eine Stimme.

Die Verwaltung besteht aus mindestens drei Genossenschafterinnen oder Genossenschaftern. Sie ist für die Geschäftsführung zuständig.

Die Revisionsstelle prüft die Jahresrechnung der Genossenschaft und erstattet der Generalversammlung Bericht. Die Wahl einer Revisionsstelle ist grundsätzlich obligatorisch. Der Verzicht auf eine Revisionsstelle ist jedoch zulässig, wenn die Genossenschaft nicht mehr als zehn Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt hat und alle Genossenschafterinnen und Genossenschafter dem Verzicht zustimmen.

Für die Schulden der Genossenschaft haftet grundsätzlich nur das Genossenschaftsvermögen.