Dienstbarkeiten geben der oder dem Begünstigten das Recht, ein (mit der betreffenden Dienstbarkeit belastetes) Grundstück in einem bestimmten Umfang zu gebrauchen und/oder zu nutzen.
Dienstbarkeiten sind beispielsweise Wegrechte, Leitungsrechte, Baubeschränkungen, Wohnrechte und Nutzniessungen.
Dienstbarkeitserrichtungen werden öffentlich beurkundet und im Grundbuch eingetragen. Mit der Eintragung im Grundbuch wird die Dienstbarkeit gegenüber jedermann wirksam.
Für die öffentliche Beurkundung von Dienstbarkeitserrichtungen betreffend im Kanton Bern gelegene Grundstücke ist zwingend die bernische Notarin bzw. der bernische Notar zuständig.