Bereits bestehende Schuldbriefe können bei Bedarf erhöht werden.
Betreffend die Erhöhung von Schuldbriefen gelten sinngemäss dieselben Regeln wie bei der Neuerrichtung.
Bereits bestehende Schuldbriefe können bei Bedarf erhöht werden.
Betreffend die Erhöhung von Schuldbriefen gelten sinngemäss dieselben Regeln wie bei der Neuerrichtung.