Die Kosten notarieller Rechtsgeschäfte setzen sich grundsätzlich zusammen aus:
- der Beurkundungsgebühr, dem Honorar und den Auslagen der Notarin oder des Notars, zuzüglich Mehrwertsteuer (MWST)
- allfälligen Steuern (z.B. Handänderungssteuer)
- allfälligen Gebühren, insbesondere den kantonalen Grundbuch- und Handelsregistergebühren
Die Beurkundungsgebühren der bernischen Notarinnen und Notare sind in der kantonalen Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN) verbindlich festgelegt.
Das nachfolgende Berechnungsbeispiel dient als Hinweis für die möglichen Kosten einer Schuldbrieferrichtung. Die Berechnung kann im konkreten Einzelfall abweichen und ist deshalb nicht als Offerte zu verstehen.
Berechnungsbeispiel:
Errichtung eines Schuldbriefs von CHF 200’000
Beurkundungsgebühr gemäss Art. 13 GebVN (Mitteltarif) | CHF 700 |
Honorar für Nebenarbeiten | ca. CHF 200 |
Grundbuchgebühren | ca. CHF 250 |
Kosten total (exkl. Auslagen und MWST) | ca. CHF 1'150 |