Nach Eintritt eines Todesfalls müssen die Angehörigen einige wichtige Vorkehrungen treffen:
Sofortmassnahmen:
- Benachrichtigung der Angehörigen
- ev. Benachrichtigung der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers
- Meldung des Todesfalls an das Zivilstandsamt des letzten Aufenthaltsorts der/des Verstorbenen. Dabei sind die Niederlassungsbewilligung der/des Verstorbenen und die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung vorzulegen.
- Organisation der Beisetzung (Zeit, Ort, Abdankung, Leidmahl)
- Aufsetzen, Druck und Versand von Todesanzeigen
- Sofern Testamente und/oder Erbverträge vorgefunden werden, sind diese unverzüglich bei der zuständigen Behörde einzureichen (Kanton Bern: Einwohnergemeinderat oder spezielle Amtsstelle am letzten Wohnsitz der/des Verstorbenen)
- Benachrichtigung von Pensionskassen, Lebensversicherungen usw. der/des Verstorbenen
- Aufnahme des Siegelungsprotokolls durch die zuständige Behörde (Kanton Bern: Präsident/in oder Mitglied des Gemeinderats oder Siegelungsbeamtin/Siegelungsbeamter am letzten Wohnsitz der/des Verstorbenen)
- ev. Kündigung von Verträgen (z.B. des Wohnungsmietvertrags) der/des Verstorbenen
Weitere Massnahmen:
- Aufnahme eines Inventars durch die zuständige Behörde (Kanton Bern: Notarin oder Notar)
- Einreichung der Erbschaftssteuer-Anzeige bei der zuständigen Behörde (Kanton Bern: Steuerverwaltung des Kantons Bern, Abteilung Erbschafts-, Schenkungs- und Nachsteuern)
- Einholen von Erbenscheinen bei der zuständigen Behörde (Kanton Bern: Notarin oder Notar)
- Vorbereitung und Vollzug der Erbteilung