Das Einzelunternehmen muss nicht speziell gegründet werden. Es liegt vor, wenn eine alleinige Inhaberin oder ein alleiniger Inhaber ein Geschäft betreibt, d.h. selbständig tätig ist.
Das Einzelunternehmen muss nicht speziell gegründet werden. Es liegt vor, wenn eine alleinige Inhaberin oder ein alleiniger Inhaber ein Geschäft betreibt, d.h. selbständig tätig ist.