Oberstes Organ der GmbH ist die Gesellschafterversammlung. Ihr stehen die wichtigsten Befugnisse zu (Statutenänderungen, Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen, Wahl und Abberufung der Geschäftsführung und der Revisionsstelle, Genehmigung der Jahresrechnung).
Das Stimmrecht richtet sich grundsätzlich nach der Kapitalbeteiligung.